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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig Quelle: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

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Thema: Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen

„Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar. Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen. Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter notwendig sein können.“

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„Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar. Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen. Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter notwendig sein können. Das Gesetz gegen Einschüchterungsklagen ist deshalb Ausdruck guter demokratischer Vorsorge: Demokratie lebt von der Diskussion und dem Austausch konträrer Ansichten.“

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