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Zitat

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz
Quelle: Dominik Butzmann

Zitat

Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, aus Anlass der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Bundesverfassungsgericht

„Ab dem 1. August 2024 ist der Gang nach Karlsruhe auch digital möglich: Wer eine Verfassungsbeschwerde erheben möchte, kann dies ab sofort auch auf elektronischem Weg tun. Der Tag markiert einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung unseres Rechtsstaats - einem großen Zukunftsprojekt dieser Bundesregierung.“

Datum:

„Ab dem 1. August 2024 ist der Gang nach Karlsruhe auch digital möglich: Wer eine Verfassungsbeschwerde erheben möchte, kann dies ab sofort auch auf elektronischem Weg tun. Faxgerät und Briefmarke sind nicht mehr erforderlich. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die digitale Verfassungsbeschwerde haben wir vor kurzem geschaffen. Die Zeit dafür war reif: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Deshalb ist es richtig, dass es nun auch digital angerufen werden kann. Der heutige Tag markiert einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung unseres Rechtsstaats - einem großen Zukunftsprojekt dieser Bundesregierung."

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