Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zur Strafverschärfung für Geldautomatensprengungen:
„Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich.“
Datum:
„Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität. Eine Geldautomatensprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum richtet nicht nur großen Schaden an, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder Passanten. Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend anpassen. Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich."
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