Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Inbetriebnahme der elektronischen Datenbank „Völkerstrafrecht in Deutschland“:
„Wir schaffen eine Datenbank, auf der weltweit Übersichten zu deutschen Urteilen in englischer und deutscher Sprache zu finden sind. So können die deutschen Urteile, die eine internationale Vorbildfunktion haben, weit über unsere Landesgrenzen hinweg Maßstäbe setzen. Das ist eine gute Nachricht für den Zugang zum Recht.“
Datum:
„Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Und zwar egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt. Das ist die Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruht. Das unermessliche Unrecht, das etwa den Ukrainern und Ukrainerinnen aufgrund des russischen Angriffskriegs wiederfährt, ist allgegenwärtig. Auch das entsetzliche Leid der Opfer in den Foltergefängnissen des Assad-Regimes übersteigt jede Vorstellungskraft. Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft.
Die deutsche Justiz stellt sich dieser Verantwortung - und tut dies auch weiterhin. So hat das Oberlandesgericht Koblenz im Januar 2022 das weltweit erste Urteil wegen Staatsfolter in Syrien gesprochen, beruhend auf dem Weltrechtsprinzip. Weitere Urteile folgten. Diese Pionierarbeit der deutschen Gerichte verdient weltweite Aufmerksamkeit. Heute setzen wir ein weiteres starkes Signal: Wir schaffen eine Datenbank, auf der weltweit Übersichten zu deutschen Urteilen in englischer und deutscher Sprache zu finden sind. So können die deutschen Urteile, die eine internationale Vorbildfunktion haben, weit über unsere Landesgrenzen hinweg Maßstäbe setzen. Das ist eine gute Nachricht für den Zugang zum Recht.“
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