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Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag

Rede
Dr. Stefanie Hubig

Rede von Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag am 5. Juni 2025

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Und ich sage heute auch einmal: Liebe Bürgerinnen und Bürger! Denn um Sie geht es ja heute schließlich.

Diese Regierungskoalition hat sich vorgenommen, das Leben für Sie, für die Bürgerinnen und Bürger, einfacher zu machen, gerechter und vor allen Dingen auch bezahlbarer. Wo fangen wir an? Bei der Miete. Wir wissen, dass die Miete rund ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens betragen soll. Aber wir sehen: Das klappt in vielen Orten und bei vielen Menschen nicht. Die Mieten steigen schneller und höher, als es guttut. Deshalb haben wir keine Zeit verloren und legen als Erstes diesen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse vor.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Regierungsfraktionen bedanken, dass das so schnell gegangen ist und dass wir heute hier über die Mietpreisbremse diskutieren können.

Die geltende Mietpreisbremse läuft Ende des Jahres aus. Deshalb haben wir Anlass, jetzt zu handeln; denn andernfalls droht ein ungebremster Anstieg der Mieten.

Was kann die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, also überall dort, wo es zu wenige Mietwohnungen gibt und deshalb Mieten teuer sind. Wo sie gilt, darf die Miete bei Neuvermietung einer Wohnung höchstens 10 Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und das wiederum senkt das Mietniveau insgesamt. Es gibt keinen Zweifel mehr daran: Die Mietpreisbremse hilft, dass die Mieten langsamer ansteigen.

Seit zehn Jahren gibt es die Mietpreisbremse. Sie ist kein Allheilmittel; das wissen wir. Aber sie wirkt. Und unser Vorschlag heute also ist es, die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres um vier Jahre zu verlängern.

Denn Wohnen in der Stadt darf kein Luxusgut sein, und Wohnen im Stadtzentrum darf auch nicht das Privileg von Gutverdienenden sein. Mir ist wichtig, zu betonen: Das gilt nicht allein für Hamburg, für München, für Berlin oder Düsseldorf. Das gilt genauso in den Städten Mainz, Rostock, Tübingen oder eben auch Speyer. Hier schützt die Mietpreisbremse die Mieterinnen und Mieter.

Mit der Mietpreisbremse sorgen wir dafür, dass junge Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner eine bezahlbare Wohnung finden. Auch sie sollen in den Ballungsräumen leben können. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz vor ungebremstem Mietanstieg, und genau den bekommen sie mit der Mietpreisbremse. Das ist unsere Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, meine Damen und Herren.

Ganz klar ist dabei: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist der Auftakt. Sie kann nur ein erster Schritt sein. Im Koalitionsvertrag haben wir weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern fest vereinbart. Auch diese Vorhaben werden wir, werde ich schnell und entschlossen angehen. Da gibt es noch einiges zu tun, zum Beispiel bei den Indexmieten, bei den Nebenkosten oder auch beim möblierten Wohnraum, der häufig überhaupt keiner ist.

Klar ist auch: Mieterschutz allein reicht nicht aus, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Wir brauchen zweierlei: Wir brauchen den Schutz von Mieterinnen und Mietern, und wir brauchen mehr Neubauten. Deshalb wollen wir den Neubau von Wohnungen attraktiv machen.

Wohnen und Bauen muss gemeinsam gedacht werden. Das eine geht nicht ohne das andere. Ich bin der Kollegin Verena Hubertz dankbar, dass sie sich darum engagiert kümmert und wir als Koalition den Wohnungsbau-Turbo auf den Weg bringen. Ich bin zuversichtlich, dass es uns so gelingen wird, den Wohnungsmarkt in Deutschland insgesamt zu entspannen.

Meine Damen und Herren, Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Wohnen muss für alle Menschen in Deutschland bezahlbar sein. Daran arbeiten wir, und genau das haben wir uns als Koalition gemeinsam vorgenommen. Dieser Gesetzentwurf heute ist der erste Schritt. Er ist der Auftakt, und weitere Pakete werden folgen. Ich freue mich sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dass wir jetzt gemeinsam die Mietpreisbremse und später weitere mietrechtliche Vorschriften konstruktiv beraten werden.

Vielen Dank.

‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒

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