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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025

gemäß Bekanntmachung vom 11. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110) – ab 1. Juli 2025 geltende Pfändungsfreigrenzen –

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025

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