Die Bundesregierung geht härter gegen Geldautomatensprenger und organisierte Sprengstoffkriminalität vor. Das Bundeskabinett hat heute hierzu einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums beschlossen. Künftig soll Tätern, die zur Begehung eines Bargelddiebstahls einen Geldautomaten mit Sprengstoff zerstören, eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren drohen. Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, soll eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren drohen. Zudem soll die Telekommunikationsüberwachung bei banden- und gewerbsmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz angewendet werden können. Ziel ist es, organisierte Täterstrukturen besser aufzudecken und frühzeitig zu stoppen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Wir gehen härter gegen Geldautomatensprenger vor. Die Täter hinterlassen Zerstörung und auch ein Gefühl der Verunsicherung in der Bevölkerung. Wer solche Verbrechen begeht, muss künftig mit zwei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Gleichzeitig schaffen wir bessere rechtliche Möglichkeiten, um Täternetzwerke frühzeitig zu erkennen und zu zerschlagen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig:
„Geldautomatensprenger handeln skrupellos und bringen Menschen in Gefahr. Ihre Taten verursachen meist schweren Sachschaden an Gebäuden und können für Anwohner und Passanten tödlich enden. Die Justiz muss diese Taten deshalb effektiver verfolgen können. Oft stecken hinter Geldautomatensprengungen organisierte Täterstrukturen. Diese wollen wir schneller stoppen. Deshalb soll in solchen Fällen künftig auch die Telekommunikationsüberwachung möglich sein – wie bei anderen schweren Straftaten auch. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir klare Regeln und schärfen die Strafverfolgung – so stärken wir den Rechtsstaat.“
Mit dem neuen Gesetz schließt die Bundesregierung auch Lücken im bestehenden Sprengstoffrecht. So sollen künftig auch bereits versuchte Straftaten, wie der unerlaubte Erwerb oder Umgang mit illegalen Sprengstoffen, strafbar sein. Auch der private Umgang mit illegalen Sprengstoffen, Lagerung und Transport sollen unter Strafe gestellt werden.
Den Entwurf des Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/sprengstoffrecht