Das Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell, doch bisher fehlt ihm die nötige Absicherung im Grundgesetz. Ein fraktionsübergreifender Vorschlag zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts sieht daher punktuelle Ergänzungen derjenigen Artikel vor, die auch bisher schon den Status des Gerichts im Grundgesetz regeln. In der BPK hat sich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hierzu geäußert: „Wir feiern in diesem Jahr das 75. Jubiläum des Grundgesetzes. Damals, 1949, war noch nicht klar, wie wichtig das Bundesverfassungsgericht für unseren Rechtsstaat werden würde. Mittlerweile hat es sich als Bollwerk der liberalen Demokratie bewiesen."
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Besserer Schutz des BVerfG
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