"Wirksamer Schutz von Hinweisgebern, wirksame Vorkehrungen gegen Missbrauch, keine unnötige Bürokratie: Das ist der Ansatz unseres Gesetzentwurfs zum Hinweisgeberschutz. Das europäische Recht schreibt klar vor: Beschäftigte, die gravierende Rechtsverstöße melden, müssen vor ungerechtfertigter Benachteiligung geschützt werden. Die letzte Bundesregierung ist daran gescheitert, diese Vorgabe ins deutsche Recht umzusetzen." Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen.
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