Navigation und Service

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Für die streitwertabhängige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten gilt bisher: Amtsgerichte sind in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 000 Euro zuständig; zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem darüberhinausgehenden Streitwert fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Dieser Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll nunmehr von 5 000 Euro auf 10 000 Euro angehoben werden, nachdem er seit mehr als 30 Jahren unverändert ist. Hierdurch sollen die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden. Daneben sollen durch streitwertunabhängige Zuweisungen bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte eine bessere Spezialisierung ermöglicht und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden: So sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.

Weiterhin adressiert der Entwurf ein Problem der gerichtlichen Praxis: Gerichten ist es bislang nicht möglich, eine in Folge einer nachträglichen Streitwertänderung oder in Folge einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig gewordene Kostenentscheidung zu ändern. Dies führt zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten, weshalb gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen, die eine solche Änderung ermöglichen.

Schließlich umfasst der Entwurf eine Rechtsbereinigung im Bereich der Verbraucherstreitbei-legung: Aufgrund der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) und der Aufhebung des ihr zugrundeliegenden Unionsrechtsakts (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) bedarf es der rechtsbereinigenden Anpassung mehrerer nationaler Rechtsnormen.

RefE : Referentenentwurf

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz