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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Der vorliegende Referentenentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG in deutsches Recht. Damit wird der Anwendungsbereich des deutschen Verbraucherdarlehensrechts deutlich erweitert: Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 , zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy‑Now‑Pay‑Later“-Modelle in den Regelungsbereich einbezogen. Ziel ist es, das Schutzniveau der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast weiter zu erhöhen.

Der Entwurf sieht insbesondere Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Einführungsgesetz zum BGB vor. Dort werden etwa die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung an die für Immobiliardarlehen geltenden Maßstäbe angeglichen, der Kündigungsschutz bei Dispositionskrediten verbessert und vorvertragliche Informationspflichten erweitert. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Weitere Anpassungen erfolgen im Wettbewerbs-, im Aufsichts- und im Preisangabenrecht. Weitere Regelungen zur Schuldnerberatung werden durch einen separaten Referentenentwurf geschaffen, der ebenfalls durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet wird.

RefE : Referentenentwurf

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