Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 24. Oktober 2024 unterzeichnet. Innerstaatlich löst der Vertrag gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus.
Die Republik Indien ist ein wichtiger strategischer Partner. Die Vertiefung der strategischen Beziehungen mit der Republik Indien ist ein politisches Ziel der Bundesregierung. Der Rechtshilfevertrag der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien ist hierzu ein Baustein, der auf die traditionell freundschaftlichen Beziehungen beider Länder aufbaut und diese durch Verbesserung der Zusammenarbeit und Rechtshilfe in Strafsachen intensiviert.
Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit der Republik Indien erfolgt bisher ohne vertragliche Grundlage nach Maßgabe des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist (im Folgenden: IRG). Die vertraglose Rechtshilfe ist auch nach dem Recht der Republik Indien möglich. Die jeweiligen national geregelten Verfahren sind allerdings nicht auf die Besonderheiten des deutsch-indischen Verhältnisses abgestimmt, so dass der Rechtshilfevertrag eine Erleichterung und Beschleunigung der Zusammenarbeit im Bereich der sonstigen Rechtshilfe (§ 59 IRG) ermöglicht. Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei.
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen
Verfasst von BMJVPDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei, 07. Juli 2025
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