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Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen ver­bessert werden. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soll die Textform möglichst weitreichend verankert werden. Zudem sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. Um die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform weiter zu steigern, soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Außerdem sollen Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen, die in den Jahren 2017 und 2020 vorgenommen wurden, haben bereits Wirkung gezeigt. Diese sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Ein Gesetzentwurf mit gleicher Bezeichnung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.

RefE : Referentenentwurf

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