Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, im Folgenden: CSRD). Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer unionsrechtlichen Verpflichtung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schnellstmöglich nachkommt. Ein früherer Umsetzungsgesetzentwurf, der während der 20. Legislaturperiode in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden war (Bundestagsdrucksache 20/12787), ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen und muss daher neu eingebracht werden. Die Vorgaben der CSRD werden mit dem neuen Umsetzungsentwurf nach dem Prinzip 1:1 umgesetzt und der bestehende Rechtsrahmen punktuell angepasst.
Die mit der CSRD EU-weit eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ermöglicht es Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten und darauf basierend Entscheidungen, etwa bei Investitionen oder im Bereich des privaten Konsums, zu treffen. Die CSRD wurde 2022 als Bestandteil des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft verabschiedet. Dieser Entwurf steht darüber hinaus im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 bei.
Die Bundesregierung bekräftigt die Ziele des „European Green Deal“. Die Zielerreichung darf aber nicht mit unverhältnismäßigen Bürokratielasten für europäische Unternehmen einhergehen. Daher begrüßt sie ausdrücklich die umfangreichen Maßnahmen, die die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 im Rahmen ihres Omnibus-Entlastungspakets vorgelegt hat. Bei der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung sind signifikante Erleichterungen und Vereinfachungen für die betroffenen Unternehmen erforderlich, damit der Umfang der bürokratischen Lasten wieder in ein angemessenes Verhältnis zur politischen Zielerreichung gebracht wird.
PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei, 10. Juli 2025
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