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Was passiert, wenn Waren kaputt oder verloren gehen?

Wenn bestellte Artikel auf dem Postweg zurück zum Verkäufer beschädigt werden, muss der Verkäufer Ihnen dennoch den Kaufpreis zurückerstatten, denn das Risiko, dass die Ware bei der Rückbeförderung beschädigt wird, trägt er (§ 355 Absatz 3 Satz 4 BGB).

Ausnahme: Geht etwas auf dem Postweg kaputt, weil Sie das Päckchen oder die Ware nicht sicher verpackt haben, müssen Sie den Schaden an der Ware bezahlen.

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