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Besondere Pflichten für Online-Marktplätze

Anbieter von Online-Marktplätzen, also Online-Plattformen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmen ermöglichen, werden stärker zur Verantwortung für die über ihre Plattform verkauften Produkte herangezogen. So müssen sie sicherstellen, dass Informationen wie zum Beispiel Name und Kontaktdaten über die Händler bekannt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich sind, bevor die Händler auf der Plattform verkaufen dürfen. Zu diesem Zweck müssen sie ihre Online-Schnittstellen so konzipieren und organisieren, dass die Händler ihren Verpflichtungen in Bezug auf vorvertragliche Informationen, Konformität und Produktsicherheitsinformationen nach geltendem Unionsrecht nachkommen können.

Außerdem müssen Anbieter von Online-Marktplätzen stichprobenartig anhand öffentlich zugänglicher Online-Datenbanken prüfen, ob auf ihrer Plattform rechtswidrige Produkte verkauft werden. Erfahren sie von rechtswidrigen Produkten, müssen die Anbieter von Online-Marktplätzen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, informieren.

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