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Vertreter in der EU für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU

Hat ein Unternehmen keinen Sitz in der EU, muss es zukünftig eine Vertreterin oder einen Vertreter innerhalb der EU benennen.

Dieser Vertreter muss ausreichend Befugnisse haben, um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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