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Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs

Datum 18. Juni 2025

Das Internet spielt bei der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten eine besondere Rolle, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Zahl von Nutzenden zugänglich sind. Jeder Klick, der zu einer Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder (Reviktimisierung). Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das schnellstmögliche Löschen dieser Inhalte im Internet.

Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des StrafgesetzbuchsPDF, 166KB, Datei ist nicht barrierefrei

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