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zu sehen ist eine Waage im Gleichgewicht zu sehen ist eine Waage im Gleichgewicht Quelle: geralt / pixabay

Wege zum Recht

Bürgerinnen und Bürgern stehen in Deutschland verschiedene Wege offen, um zu ihrem Recht zu kommen. Dabei können sie auf verschiedene Verfahren und Unterstützungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Neben dem herkömmlichen Weg über ein Gerichtsverfahren steht ihnen die außergerichtliche Streitbeilegung zur Verfügung. Die außergerichtliche Streitbeilegung umfasst verschiedene Möglichkeiten wie etwa die Schiedsgerichtbarkeit, die Schlichtung und die Mediation. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger als wenn Streitigkeiten vor Gerichten entschieden werden.

Schneller zum Recht und Stärkung des Justizstandortes

Um das Kräfteverhältnis zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und den Unternehmen andererseits wieder in Balance zu bringen, hat der Gesetzgeber 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt.

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Mit der Einrichtung von Commercial Courts wird für große privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ein attraktives, schnelles und effizientes staatliches Gerichtsverfahren eröffnet.

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Die Verkündungsplattform stellt Ihnen die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab. Sie können das digitale BGBl. lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Unternehmen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt hierzu die Rahmenbedingungen fest.

Die Mediation bietet Bürgerinnen und Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom zu lösen. Hier finden Sie Informationen über die Möglichkeiten der Mediation.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.

Rechtsanwälte und Notare

Manchmal ist gesetzlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben – wie zum Beispiel bei Eheverträgen oder bei einer Anmeldung zum Handelsregister. Beurkundungen werden hauptsächlich von Notarinnen und Notaren durchgeführt. In bestimmten Fällen kann diese seit 2022 auch online geschehen.

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Notarinnen und Notare nehmen eine wichtige Funktion im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ein. Sie sind zuständig für Beurkundungen und garantieren so eine rechtssichere Gestaltung und verlässliche Dokumentation von Rechtsgeschäften insbesondere im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht.

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Das Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und -anwälte wird in Deutschland durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Es definiert unter anderem, welche Rechte und Pflichten die Rechtsanwältinnen und -anwälte gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten haben.

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Publikationen

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Beratungshilfe einfach erklärt mit Vorab Check für Berechtigung

Auf der neuen Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: www.service.justiz.de/beratungshilfe

, 01. Januar 2024 , Verfügbar auf: Deutsch, Arabisch, Englisch

Verbraucherschlichtung ist eine gute Sache: Streiten sich Verbraucherinnen oder Verbraucher mit einem Unternehmen, können sie den Gang zum Gericht vermeiden, wenn im Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche Lösung erzielt wird. Unternehmen leisten mit ihrer Teilnahme an der Verbraucherschlichtung einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit. Und die streitenden Parteien sparen darüber hinaus viel Geld. Denn Verbraucherschlichtung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und für die Unternehmen kostengünstig.

Hinweis: Seit dem 20. März 2025 können keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform eingereicht werden. Die Broschüre wird derzeit diesbezüglich überarbeitet.

Broschüren , 01. Juli 2023 , Verfügbar auf: Deutsch

Bericht über alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 20 Absatz 6 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und § 35 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)

Fachpublikation , 15. Juli 2022

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