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Tätowiemittel

Schwerpunktthema Produktsicherheit

Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein. In der nationalen Tätowiermittel-Verordnung sind Anforderungen an Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up hinsichtlich der mikrobiologischen Sicherheit und Mitteilungspflichten festgelegt. Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Durch verstärkte Forschungsaktivitäten trägt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als bundesfinanzierte Forschungseinrichtung dazu bei, die Risikobewertung von Tätowiermitteln voranzubringen. Die internationale BfR-Kommission für Tätowiermittel berät das BfR und erarbeitet Lösungen für offene Fragen zur Risikobewertung.

Harmonisierung der Regelungen auf europäischer Ebene

Aufgrund der vielfältigen und nicht selten wechselnden Handelsströme sind für einen umfassenden Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln EU-weit harmonisierte Regelungen notwendig. Dabei sind Regelungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent Make-up im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung festgelegt worden. Dabei wurden auch Vorschriften zur Kennzeichnung erlassen. Zu den Stoffen bzw. Stoffgruppen, deren Verwendung beschränkt wurde, gehören zum Beispiel bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol.

Mit der Beschränkung wird auch vorgeschrieben, dass bei Gemischen, die für Tätowierungen und Permanent Make-up bestimmt sind, dieser Verwendungszweck auf dem Etikett anzugeben ist. Das Etikett muss auch eine Liste der Bestandteile und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten.

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