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Kosmetikverpackungen, ein T-Shirt und Bausteine. Kosmetikverpackungen, ein T-Shirt und Bausteine. Quelle: Julia Pomodoro / corelens

Verbraucherschutz

Sicherheit bei verbrauchernahen Produkten

Die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, ist in erster Linie Aufgabe der Hersteller, der Importeure und der Händler. Hersteller und Importeure sind in der Pflicht, nur Produkte in den Verkehr zu bringen, die keine gesundheitlichen Schäden zur Folge haben können. Sie tragen die Verantwortung für ihre Produkte und müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit nur einwandfreie Produkte auf den Markt kommen.

Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird von den Marktüberwachungsbehörden regelmäßig durch Probenahmen kontrolliert. Marktüberwachung ist eine Vollzugsaufgabe. Sie fällt in die Zuständigkeit der Länder.

Allgemeine Produktsicherheits-Verordnung

Die Allgemeine Produktsicherheits-Verordnung löst die seit 2001 bestehende Allgemeine Produktsicherheits-Richtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) auf europäischer Ebene ab.

Mit der Produktsicherheits-Verordnung wird den neuen digitalen und technologischen Herausforderungen bei der Produktsicherheit angemessen begegnet. Durch die Verordnung wird gewährleistet, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden. Daher spielen nun auch Online-Marktplätze eine größere Rolle bei der Produktsicherheit.

Der Anwendungsbereich ist sehr weit. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden und legt grundlegende Sicherheitsanforderungen an diese fest. Die Produktsicherheitsverordnung gilt für neue, gebrauchte, instand gesetzte oder wiederaufgearbeitete Produkte, soweit sie nicht bestimmten EU-Harmonisierungsvorschriften unterliegen. Außerdem gilt die neue Produktsicherheitsverordnung als Sicherheitsnetz für Produkte und Risiken, die nicht von anderen EU-Rechtsvorschriften erfasst sind. Die Verordnung gilt nur für Non-Food-Verbraucherprodukte, das heißt Lebensmittel werden nicht erfasst.

Das allgemeine Sicherheitserfordernis besagt, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen. Dieser Grundsatz gilt bereits nach der bisherigen Produktsicherheitsrichtlinie. Neu ist unter anderem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, im Falle eines Rückrufs unmittelbar darüber informiert werden. Zudem müssen Anbieter von Online-Marktplätzen in Sachen Produktsicherheit unter anderem eine zentrale Kontaktstelle errichten, die den Verbraucherinnen und Verbraucher eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Online-Marktplatz ermöglicht, so zum Beispiel Beschwerden oder Hinweise auf gefährliche Produkte.

Die Verordnung findet seit dem 13. Dezember 2024 direkt Anwendung in allen Mitgliedstaaten.

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