KI-Strategie
Der Einsatz von KI in der Justiz erfordert maßgeschneiderte, gut funktionierende Lösungen die Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz einen Mehrwert bieten. Die Einführung „passender“ KI-Lösungen muss daher koordiniert werden. Mit der KI-Strategie wird sichergestellt, dass das wichtige Zukunftsfeld „KI“ in der Justiz sowohl eine passgenaue, das heißt an den Bedürfnissen der Justiz orientierte, als auch eine wirtschaftliche, das heißt an den finanziellen Rahmenbedingungen ausgerichtete Gestalt annimmt.
Bund und Länder haben die KI-Strategie in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung von Baden-Württemberg erarbeitet. Im April 2025 wurde die Strategie durch den E-Justice Rat verabschiedet.
Die Strategie definiert Ziele für den Einsatz von KI und sieht hierfür verschiedene Maßnahmen mit einem konkreten Umsetzungsfahrplan vor. Damit werden die Weichen für eine koordinierte Entwicklung, den Einkauf und den Einsatz von KI-Systemen in der Justiz gestellt. Die verabschiedete KI-Strategie bildet einen gemeinsamen Rahmen, der den Nutzen von KI in der Justiz maximiert, aber gleichzeitig hervorhebt, dass die endgültige Entscheidungsfindung eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit bleiben muss.
Zukünftig soll die KI-Strategie kontinuierlich weiterentwickelt werden – Erfahrungen aus dem praktischen Einsatz von KI, dem weiteren Ausbau der Justiz-IT und technologische und wirtschaftliche Entwicklungen werden in die Weiterentwicklung einfließen.
KI-Plattform
Die bisherige bundesweite Zusammenarbeit soll auch durch technische Maßnahmen vertieft werden. Es soll ein einheitliches KI-Ökosystem
für die Justiz entwickelt werden, in dessen Zentrum eine KI-Plattform steht. Diese soll es Bund und Ländern ermöglichen, die entwickelten KI-Systeme zur gegenseitigen Mit- und Nachnutzung anzubieten. Sie soll zudem die Integration von KI-Systemen in die Justiz-IT-Systeme unterstützen und so ein zentrales Element für die nahtlose Integration von KI-Systemen schaffen. Einmal entwickelte Anwendungen sollen künftig ohne Hürden untereinander ausgetauscht oder sogar länderübergreifend eingesetzt werden können („Einer für alle“ = EfA-Prinzip).