Das neue Rechtsinformationsportal – für einen einheitlichen und modernen Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes
SchwerpunktthemaDigitalstrategie
Quelle: Leung Cho Pan/C
Das neue Rechtsinformationsportal erleichtert künftig den Zugang zu Gesetzen und Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes.
Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale verteilt:1. Gesetze-im-Internet, 2. Rechtsprechung-im-Internet und 3. Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, was die Suche erschwert. Der Zugang entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, eine Weiterverwendung der Daten ist ebenfalls nur schwer möglich.
Transparenz mit einem einheitlichen Rechtsportal
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird deshalb – im Rahmen des Gesamtprojekts NeuRIS (Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes) – ein einheitliches, modernes, barrierefreies und nutzerfreundliches Rechtsinformationsportal entwickeln. Das Rechtsinformationsportal wird der Allgemeinheit nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes jeweils mit umfangreichen Metadaten zur Verfügung stellen. Eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API) soll allen Interessierten eine Weiterverwendung der Daten für innovative Anwendungen ermöglichen.
Voraussetzung für das Rechtsinformationsportal ist die Schaffung einer bundeseigenen Datenerfassungsumgebung und Datenhaltung für die Rechtsinformationen des Bundes. Diese wird es dem Bund ermöglichen, frei über seine Rechtsinformationen zu verfügen und sie Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Nächste Schritte
Mit der Durchführung des Gesamtprojekts wurde die DigitalService GmbH des Bundes (DS) beauftragt. Die DS verfolgt einen flexiblen, schrittweisen und nutzerzentrierten Softwareentwicklungsansatz. Bei der Entwicklung der bundeseigenen Datenerfassungsumgebung und Datenhaltung ist deshalb die enge Einbindung der Dokumentationsstellen des Bundes (bei dem Bundesverfassungsgericht, den obersten Gerichten des Bundes, dem Bundespatentgericht sowie der Normendokumentation im Bundesamt für Justiz (BfJ)) zentral. Bei der Entwicklung des Rechtsinformationsportals wird die Öffentlichkeit einbezogen werden, um deren Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die öffentliche Testphase ist im Frühjahr 2025 gestartet und über folgenden Link zu erreichen: https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Das Vorhaben erfüllt die Open Data Verpflichtung des Bundes und ist zugleich Teil des elektronischen Rechtsetzungskreislaufs aus E-Gesetzgebung (Federführung: Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung), E-Verkündung und NeuRIS (beide Federführung: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand finden Sie auf der Projektwebsite.
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