Mit diesem Projekt erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht und stärken das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, den Rechtsstaat. Mit den auf service.justiz.de angebotenen Onlinediensten der Justiz schaffen wir eine nutzerfreundliche staatliche Anlaufstelle, unterstützen bei der digitalen Antragstellung und bei der Kommunikation mit Gerichten. Zukünftig wollen wir sämtliche Leistungen der Justiz in einem Bund-Länder-Justizportal bündeln.
Was ist eine Rechtsantragstelle?
Die Rechtsantragstellen an den Amtsgerichten bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen und Unterstützung, z.B. beim Einreichen von Klagen, bei der Stellung von Anträgen (z.B. auf Erteilung eines Erbscheins) und sonstiger förmlicher Erklärungen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des jeweiligen Amtsgerichts helfen dabei, Anträge und Erklärungen so zu formulieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Warum braucht es eine Digitale Rechtsantragstelle?
Der heutige Gerichtsalltag ist von einer Vielzahl zeit- und ressourcenintensiver (analoger) Prozesse geprägt. Die Schaffung einer digitalen Rechtsantragstelle eröffnet neue Möglichkeiten, Menschen insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu verlässlichen Rechtsinformationen und den Einsatz intelligenter Abfragesysteme effektiv bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Antragsverfahren sollen zukünftig durchgehend Ende-zu-Ende digitalisiert werden. Zusätzlich bietet der Aufbau einer Digitalen Rechtsantragstelle die Möglichkeit, die Arbeit der Gerichte effizienter, ressourcenschonender und moderner zu gestalten. Wenn Anliegen und Anträge bei den Gerichten digital eingehen und automatisch digital erfasst werden, werden Medienbrüche und repetitive Arbeitsschritte ersetzt. Dadurch werden Zeit und Ressourcen für andere Aufgaben frei. Das kann bei den Gerichten auch zu einer Produktivitätssteigerung und zu einer erhöhten Motivation der Beschäftigten beitragen.
Das Vorhaben einer Digitalen Rechtsantragsstelle fügt sich in gemeinsame Bestrebungen von Bund und Ländern ein, die Digitalisierung der Justiz konsequent voranzubringen. Ziel ist es, künftig sämtliche Leistungen der Justiz auch online anzubieten und in einem einheitlichen Bund-Länder-Justizportal zu bündeln. Moderne und bürgernahe Methoden der Analyse von Anliegen, der Informationsaufbereitung, der unterstützten Antragstellung und der digitalen Identifizierung werden bei der Entwicklung und Erprobung der Digitalen Rechtsantragstelle berücksichtigt. Außerdem soll die Anbindung der neuen Plattform in die IT-Fachverfahren und E-Aktensysteme der Justiz vorangetrieben werden, um auch dort Produktivitätsgewinne zu erzielen.
Die in den ersten Jahren aus Mitteln des Konjunkturpakets angestoßene Maßnahmen werden seit 2023 aus den Mitteln der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ finanziert.
Erste Schritte zur Digitalen Rechtsantragstelle
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Jahr 2020 zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Ergebnis gekommen ist. In einem nächsten Schritt wurde 2021 bei einem externen Dienstleister die Entwicklung eines (Rahmen-)Konzepts für die Entwicklung und den Einsatz von Chatbots in Rechtsantragstellen in Auftrag gegeben. Die hierfür erforderliche Prozess- und Auswirkungsanalyse erfolgte unter Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern aus fünf am Projekt beteiligten Ländern (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein). Expertinnen und Experten des EDV-Gerichtstags und der Fachgruppe Rechtsantragstelle der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen wurden ebenfalls eingebunden.
Im Frühjahr 2022 schloss sich auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine Erkundungsphase an, bei der zusammen mit der DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) verschiedene Ansätze zur Verbesserung des Zugangs zum Recht untersucht wurden. Seit Ende 2022 arbeitet das Bundesministerium der Justiz mit dem DigitalService und den Ländern an dem Projekt der Digitalen Rechtsantragstelle. Die Kooperation besteht aus aktuell zehn Bundesländern und 18 Pilotgerichten und hat im Frühjahr 2023 begonnen.
Onlinedienste der Justiz auf service.justiz.de
Der Antrag auf Beratungshilfe ist einer der meist gestellten Anträge in den Rechtsantragstellen und wurde als erster Anwendungsfall für einen Onlinedienst ausgewählt. Seit August 2024 können Bürgerinnen und Bürger unter service.justiz.de den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt digital ausfüllen. Unterstützt werden sie dabei in einfacher Sprache, durch bessere Erläuterungen und mit einer Abfrage, bei der nur die für ihren Fall relevante Fragen gestellt werden. Zudem befinden sich hier detaillierte Informationen zur Beratungshilfe, u.a. zur Antragstellung und den einzureichenden Dokumenten. Dazu bieten wir einen Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Am Ende können Bürgerinnen und Bürger den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Dieses können sie dann mit einem Justizpostfach – z.B. einem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder Mein Justizpostfach (MJP) – elektronisch übermitteln bzw. ausdrucken und per Post oder persönlich beim Amtsgericht einreichen.
Im Dezember 2024 wurde ein weiterer Onlinedienst live geschaltet: Zur Beantragung der Prozesskostenhilfe müssen Bürgerinnen und Bürger das Formular “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” gemäß § 117 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Belege bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Auch bei der Überprüfung von bereits gewährter Prozesskostenhilfe wird dieses Formular verwendet. In dem Onlinedienst (hier) können Bürgerinnen und Bürger das Formular Schritt für Schritt ausfüllen.
Aktuell wird an der Entwicklung von weiteren Informationsangeboten und Onlinediensten aus verschiedenen Themenbereichen gearbeitet: Nach Abschluss einer Discovery-Phase (2024), rund um das Thema Zwangsvollstreckung für Schuldnerinnen und Schuldner, wird ein „Wegweiser Kontopfändung“ entwickelt. Der digitale „Wegweiser“ richtet sich an verschuldete Bürgerinnen und Bürger, deren Konto gepfändet wurde. Zudem wird an einem Informationsangebot für den Bereich Erbe/Nachlass gearbeitet. Damit die Anträge und Erklärungen direkt und strukturiert über den Onlinedienst an das jeweils zuständige Amtsgericht übermittelt werden können, wird zudem an einem sicheren Übermittlungsweg gearbeitet
Erste und nächste Schritte zum Bund-Länder-Justizportal
Auf dem Digitalgipfel 2023 wurde in einer gemeinsamen Erklärung die Einrichtung eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen beschlossen. Hier sollen zukünftig sämtliche Angebote der Justiz gebündelt werden.
Im Januar 2024 wurde in Zusammenarbeit mit der DigitalService GmbH des Bundes eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals begonnen. Es wurden Expertengespräche mit diversen Justizportal-Verantwortlichen der Länder geführt und die existierende Justizportal-Landschaft in Deutschland und im Ausland analysiert. Eine erste Justizportal-Vision, welche grundlegende Ideen, Ziele und Funktionen eines Justizportals veranschaulicht, wurde erarbeitet.
Mittels einer partizipativen Produktentwicklung - mit Vertretern des Bundes und der Länder - wurde 2024 mit einem ersten interdisziplinären Arbeitskreis mit dem Schwerpunkt „Content und Design“ gestartet.
2025 sollen die möglichen und notwendigen Organisations- und Betriebsstrukturen eines gemeinsamen Bund-Länder-Justizportals untersucht werden.
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