Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen. Gleiches gilt für die Kosten eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Jedes Jahr werden diese Hilfen von mehreren hunderttausend Betroffenen in Anspruch genommen, z. B. bei Mietstreitigkeiten, Familienrechtsstreitigkeiten, in Auseinandersetzungen über Wohngeld oder in Bauangelegenheiten.
Formular online ausfüllen
Auf der Website „Justiz-Services - Onlinedienste der Justiz“ finden Sie weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe und können das Formular “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe” Schritt für Schritt online ausfüllen. Das Online-Formuar finden Sie hier.
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