Thema Finanzen und Versicherungen
Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner.
Foto: BMJV
Das Verfahren der Zwangsvollstreckung ist vor allem in Buch 8 der Zivilprozessordnung (ZPO) und durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Es umfasst die Vollstreckung wegen Geldforderungen und anderer Ansprüche in das bewegliche und unbewegliche Vermögen. Dazu gehören Vorschriften über die Pfändung und Verwertung von beweglichen Gegenständen, die Zwangsversteigerung und -verwaltung von Immobilien und die Forderungspfändung wie zum Beispiel die Lohn- und Gehaltspfändung.
Zu den weiteren Schwerpunkten des Referates gehört das Recht der Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher, soweit es sich um Vorschriften handelt, die auf Bundesrecht beruhen.
Der Pfändungsschutz verfolgt das grundrechtlich gebotene Ziel, Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Mehr: Pfändungsschutzkonto …
Hier finden Sie die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen. Mehr: Formulare für die Zwangsvollstreckung …
§ 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setzt Pfändungsgrundfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldner unpfändbar ist. Mehr: Pfändungsfreigrenzen …
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung am 1. Januar 2013 wurden die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung im Vollstreckungsverfahren für den Gläubiger grundlegend umstrukturiert und erweitert. Mehr: Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung …
„Das ZVG auf dem Prüfstand“ – unter diesem Motto hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) umfassend evaluieren lassen. Das Forschungsvorhaben wurde durch einen Beirat, bestehend aus Vertretern der maßgeblich von dem Forschungsprojekt berührten Interessenvertretungen und Verbände, beratend begleitet. Mehr: Forschungsvorhaben zum Reformbedarf des ZVG …