Abteilungen, Unterabteilungen und Referate
Das Ministerium gliedert sich in sieben Abteilungen, diese wiederum in Unterabteilungen und Referate. In einer Abteilung werden jeweils sachlich zusammengehörige Aufgaben wahrgenommen. So gibt es zum Beispiel eine Abteilung für Rechtspflege, die sich unter anderem mit Prozessrecht, Richterrecht und Rechtspflegerrecht befasst, sowie eine Abteilung für Strafrecht, in der unter anderem materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht und internationales Strafrecht bearbeitet werden.
Die Leitung der Abteilung obliegt in der Regel einem „politischen Beamten“ oder einer “politischen Beamtin“ im Range eines Ministerialdirektors oder einer Ministerialdirektorin. Die Abteilungsleitung ist nach dem Minister und den Staatssekretären für die Aufgaben ihrer Abteilung die oberste fachliche Entscheidungsinstanz. Sie überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Hausleitung und Abteilung. Die Abteilungen sind in jeweils zwei Unterabteilungen gegliedert. Die Unterabteilungsleitung hat die Führungs- und Planungsfunktion für die ihr zugeordneten Referate.
Die Referate sind die organisatorischen Grundeinheiten des Ministeriums und Träger der Sacharbeit. Der Referatsleitung sind zur Unterstützung in der Regel Beschäftigte des „höheren Dienstes“ (ganz überwiegend mit juristischer Ausbildung) als Referentinnen oder Referenten zugeordnet. Je nach Bedarf sind außerdem Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter und Bürosachbearbeiterinnen oder Bürosachbearbeiter in den Referaten tätig. Die Referatsleitung bestimmt die Aufgabenverteilung im Referat.