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412 Ergebnisse - sortiert nach:

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zum Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes durch den Bundestag:

„Der Deutsche Bundestag hat heute einen wohlabgewogenen Beschluss gefasst: Das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz wird abgeschafft; an seine Stelle tritt das Selbstbestimmungsgesetz. Im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes ist das stimmig. Bislang behandelt unser Staat transgeschlechtliche Menschen wie Kranke, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Mit dem Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität war und ist dieser Rechtszustand schwer in Einklang zu bringen. Das Selbstbestimmungsgesetz entspricht dem Geist unserer Verfassung besser. Es steht auch im Einklang mit der Rechtsentwicklung in anderen Staaten: Viele Länder haben bereits ähnliche Regeln. Zugleich betone ich nochmals: Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt - so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Es gibt zahlreiche Vorkehrungen gegen Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend. Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick. Und es wird sich mit diesem Gesetz sehr viel weniger ändern, als manche meinen.“

Zitat , 12. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zum Beschluss der Reform des Namensrechts durch den Bundestag:

„Echte Doppelnamen für Paare, einfache Namensänderung für Scheidungskinder, Erhalt der Namenstraditionen von Minderheiten - viele Familien, Paare und Kinder haben auf eine Modernisierung des Namensrechts gewartet. Heute ist es soweit: Der Bundestag beschließt unsere Reform des Namensrechts. Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen. Und machen zugleich einmal mehr klar: Recht ist, was der Freiheit dient.“

Zitat , 12. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zur 1. Lesung zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz:

„Funktionierende Kapitalmärkte brauchen Transparenz und Vertrauen. Anlegern sollten im Schadensfall effektive Mittel zur raschen Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wollen wir die bestehenden Instrumente verbessern, um Anlegern eine schnellere Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen und die Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Damit stärken wir die Anlegerkultur und den Anlagestandort Deutschland.“

Zitat , 11. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zur Festnahme eines IS-Propagandisten in Dortmund:

„Gestern hat der Generalbundesanwalt in Dortmund einen syrischen Staatsangehörigen festnehmen lassen, dem zur Last gelegt wird, als Mitglied einer Untergruppe des IS für deren Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich gewesen zu sein. Mutmaßlich hat er den Medienbereich geleitet und Propaganda-Videos erstellt, die die Gräueltaten des IS glorifizieren. Die Festnahme, zu der ich dem GBA gratuliere, ist ein weiteres, wichtiges Signal: Kriegsverbrecher und Terroristen können sich in Deutschland nicht sicher fühlen. Sie müssen mit konsequenter Strafverfolgung rechnen. Das gilt erst recht für Propagandisten des Terrors, die solch verwerfliches Gedankengut glorifizieren und verbreiten..“

Zitat , 11. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, anlässlich der 1. Lesung zum GE Weitere Digitalisierung der Justiz heute im Deutschen Bundestag:

„Digitalisierung heißt Modernisierungsschub. Das gilt auch für die Justiz. Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse weiter optimieren.“

Zitat , 10. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, aus Anlass der Festnahme von zwei irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts wegen Völkerstraftaten an einer Jesidin:

„Das schreckliche Unrecht, das tausenden jesidischen Frauen und Kindern angetan wurde, lässt sich kaum in Worte fassen. Viele von ihnen wurden von Mitgliedern des IS gefoltert, vergewaltigt, versklavt und getötet. Das Versprechen des Weltrechtsprinzips ist hier klar: Die Straflosigkeit des an den Jesidinnen begangenen Völkermords muss weltweit bekämpft werden.“

Zitat , 10. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zu Quick Freeze:

„Es war höchste Zeit. Das Quick Freeze Verfahren kommt. Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

Zitat , 10. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, aus Anlass des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Vaterschaftsanfechtung:

„Der heutige Tag bringt Rückenwind für unsere Pläne zur Reform des Abstammungsrechts. Denn jedenfalls für das Recht der Vaterschaftsanfechtung steht seit heute fest: Eine Reform des Abstammungsrechts ist verfassungsrechtlich zwingend - und nicht nur politisch richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Rechtsposition leiblicher Väter stärken muss. Genau das sehen unsere Reformpläne vor.“

Zitat , 09. April 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zur Einigung der Änderung des Nachweisgesetzes:

„Von der Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So können Arbeitsverträge künftig vollständig einfach und digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail. Viele Verbände und Unternehmen hatten sich dafür ausgesprochen - und genau das setzen wir jetzt um. Diesen Trend müssen wir im weiteren parlamentarischen Verfahren fortsetzen. Denn: Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Zitat , 21. März 2024

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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, anlässlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte:

„Was gut gemeint war, führte in den letzten Jahren zu schwerwiegenden Problemen in der Rechtspraxis. Seit dieser Änderung droht zum Beispiel Eltern, denen kinderpornographisches Material ungewollt in einer größeren WhatsApp-Eltern-Gruppe zugesandt wurde, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Vergleichbares gilt auch im Falle von Lehrerinnen und Lehrern, die bei Schülern solches Material auf dem Handy entdecken und es weitergeleitet haben, um betroffene Eltern zu alarmieren. Staatsanwälte und Gerichte haben aktuell keine Möglichkeit, auf solche Warnfälle einzelfallgerecht und verhältnismäßig zu reagieren. Das kann nicht richtig sein. Deshalb senken wir das Mindeststrafmaß - und nur das Mindeststrafmaß - wieder ab.“

Zitat , 14. März 2024

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